Welche zusätzlichen Schritte sind erforderlich, wenn ich BitGo als Dienstanbieter für die Ausschüttung auswähle?
Nachdem Sie BitGo als Dienstanbieter für die Ausschüttung ausgewählt haben, werden Sie auf die BitGo-Website weitergeleitet. Damit Sie eine Ausschüttung erhalten können, müssen Sie das Onboarding abschließen. Dazu gehören folgende Schritte:
- Erstellen Sie ein Konto (falls Sie noch keines haben) bei BitGo mit der gleichen E-Mail-Adresse, die Sie im FTX-Kundenportal verwenden
- Reichen Sie die erforderlichen KYC-/Identitätsprüfungen ein
- Akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das BitGo-Konto („AGB“)
- Warten Sie, bis die Ausschüttungen von den FTX-Schuldnern auf Ihrem Konto eingegangen sind
Wie greife ich auf die Plattform von BitGo zu, um die erforderlichen Schritte für das Onboarding durchzuführen?
Sobald Sie BitGo als Ihren Dienstanbieter für die Ausschüttung ausgewählt haben, werden Sie direkt vom FTX-Kundenportal zu dessen Plattform weitergeleitet.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein Problem mit meinem BitGo-Konto habe?
Bitte wenden Sie sich direkt an: ftxcreditors@bitgo.com.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Problem mit der Auszahlung von Geldern von meinem BitGo-Konto habe?
Bitte wenden Sie sich dabei direkt an: ftxcreditors@bitgo.com.
Gibt es eine Frist, bis zu der ich Gelder von der BitGo-Plattform abheben muss?
Nein. Nachdem die Gelder auf Ihrem Konto eingegangen sind, haben Sie die volle Verfügungsgewalt und Kontrolle darüber.
Welche Gerichtsbarkeiten werden von BitGo unterstützt und stehen für Ausschüttungen zur Verfügung?
Zu den unterstützten Gerichtsbarkeiten gehören: Argentinien, Australien, Österreich, Bahamas, Belgien, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Kanada, Cayman Islands, Chile, Costa Rica, Curaçao, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Jersey, Korea (Süd), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Polen, Portugal, Puerto Rico, Rumänien, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und Grenadinen, Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Uruguay.
Was kann ich tun, wenn meine Gerichtsbarkeit nicht aufgelistet ist?
Weitere Optionen für die Ausschüttung für nicht unterstützte Länder, die nicht aufgelistet sind, werden derzeit geprüft. Das FTX-Kundenportal wird entsprechend aktualisiert, sobald diese verfügbar sind.
Ich bin in den USA in New York ansässig und kann keine Ausschüttung von BitGo in Anspruch nehmen. Was sind meine Möglichkeiten?
Es werden derzeit alternative Möglichkeiten geprüft. Das FTX-Kundenportal wird entsprechend aktualisiert, sobald diese verfügbar sind.