Der Stichtag war der 29. September 2023, 16.00 Uhr US-Ostküstenzeit.
Was hätte vor diesem Datum geschehen müssen?
- Kunden und Interessenten hätten das Forderungsformular über Schritt 5 des Kundenforderungsportals bis zum 29. September 2023, 16.00 Uhr (US-Ostküstenzeit) ausfüllen müssen.
- Für jedes Konto ist eine separate Forderung erforderlich. Die Kunden, die mehrere Konten haben, hätten bis zum genannten Termin die KYC-Prüfung eingeleitet und für jedes Konto eine Forderung eingereicht.
- Das Kroll Portal ist auch nach dem Stichtag für Änderungen oder die Einreichung einer Forderung zugänglich. Ohne Anordnung des U.S. Bankruptcy Court for the District of Delaware können Forderungen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, angefochten werden. Das KYC-Portal bleibt ebenfalls geöffnet, damit die Kunden ihre erforderlichen Unterlagen ausfüllen und hochladen können.
Muss der KYC-Status bis zum 29. September 2023, 16.00 Uhr US-Ostküstenzeit, verifiziert werden?
- Nein. Bis zum 29. September 2023, 16.00 Uhr US-Ostküstenzeit, müssen Sie Ihren KYC-Prozess auf Schritt 3 des Kundenforderungsportals gestartet haben. Die manuelle Überprüfung Ihres KYC kann aufgrund der hohen Anzahl von Antragstellern einige Zeit in Anspruch nehmen.
Muss Ihre Forderung bis zum 29. September 2023, 16.00 Uhr US-Ostküstenzeit, eingereicht werden?
- Ja. Sofern Sie beabsichtigt haben, eine Forderung über das Kundenforderungsportal einzureichen, muss die Forderung gemäß Schritt 5 des Kundenforderungsportals oder des Kroll Portals bis zum 29. September 2023, 16:00 Uhr US-Ostküstenzeit eingereicht werden.
- Das Kroll Portal ist auch nach dem Stichtag für Änderungen oder die Einreichung einer Forderung zugänglich. Ohne Anordnung des U.S. Bankruptcy Court for the District of Delaware können Forderungen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, angefochten werden. Das KYC-Portal bleibt ebenfalls geöffnet, damit die Kunden ihre erforderlichen Unterlagen ausfüllen und hochladen können.